AktuellesLandtagParlamentarische InitiativenWeiteresRot-Grünes Ladenöffnungsgesetz stärkt die Rechte von ArbeitnehmerInnen

18. Februar 20130

In einer Expertenanhörung am vergangenen Montag (18.02.2013) wurde der rot-grüne Gesetzesentwurf zu Änderungen am Ladenöffnungsgesetz diskutiert. Zur Debatte standen die von der Landesregierung vorgeschlagene Begrenzung der Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal 13 pro Kommune, sowie die verkürzten Öffnungszeiten an Samstagen (bis spätestens 22 Uhr). Wir setzen uns außerdem für die gesetzliche Verankerung eines Anlassbezuges ein. Der Gesetzesentwurf, der die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schützen und den verfassungsrechtlich verankerten Sonn- und Feiertagsschutz stärken soll, wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Kraft treten.

Die Anhörung hat gezeigt, dass der Vorschlag der GRÜNEN die divergierenden Interessen von ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen und Einzelhandel berücksichtigt und grundsätzlich eine harmonische Lösung für alle Beteiligten darstellt. Der von den Sachverständigen eingereichte Vorschlag, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Advent von einem auf zwei zu erhöhen, wird in den internen Diskurs über den Gesetzesvorschlag einfließen. Des Weiteren werden wir über die Anregung beraten, in den Kommunen verbindliche Abstimmungsrunden zur einvernehmlichen Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage einzuführen.

Mehr Infos zur Anhörung (Fragenkatalog, Geladenen Sachverständige, Stellungnahmen,…) gibt es hier

Stefan Engstfeld

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