AktuellesEuropaLandtagThemenWasser ist keine Ware!

1. Februar 20130

Die Pläne von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, die öffentliche Wasserversorgung zu liberalisieren, erzeugen europaweit heftigen Widerstand. Im Kern schlägt Barnier eine neue EU-Richtlinie vor, die Privatunternehmen den Zugang zu öffentlichen Konzessionen ermöglichen soll. Die EU-Kommission begründet ihren bereits 2011 vorgelegten Entwurf  einer sogenannten „Konzessionsrichtlinie“ mit der Erhöhung der Rechtssicherheit und dem Kampf gegen Korruption. Doch schon vor der finalen Veröffentlichung des Vorschlags gab es harsche Kritik – sowohl aus Deutschland als auch aus Brüssel selbst. Anfang 2012 hat auch der Bundesrat große Bedenken geäußert. Denn letztlich ist die Privatisierung des milliardenschweren Wassermarktes nur für Unternehmen ein lukratives Geschäft – für die BürgerInnen birgt dieses Vorhaben die Gefahr einer Verteuerung und qualitativen Verschlechterung der Versorgung mit einer lebenswichtigen Ressource.

Die Richtlinie verordnet nicht flächendeckend die Privatisierung von Dienstleistungen. Betroffen sind vor allem kommunale Unternehmen, an denen bereits Private beteiligt sind. Diese müssten in Zukunft Konzessionen für Dienstleistungen, wie es die Trinkwasserversorgung ist, ausschreiben. Eine Rekommunalisierung der Wasserversorgung würde damit nahezu unmöglich gemacht, da kommunale Betriebe mit großen Konzernen der Privatwirtschaft konkurrieren müssten. Ein Rückerwerb würde dann für die Bürgerinnen und Bürger sehr teuer werden.

Mit dem Richtlinienentwurf wird der öffentliche gegenüber dem privaten Sektor gezielt schlechter gestellt. Das kommt einer Privatisierung durch die Hintertür gleich. Deshalb ist für uns Grüne klar: Wir lehnen den Einbezug von Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht entschieden ab, da dies im Zweifel auch soziale Dienstleistungen betreffen könnte. Unsere Bundestagsfraktion hat die Initiative der EU-Kommission deshalb bereits im letzten Jahr abgelehnt. Der Antrag der Grünen im Europäischen Parlament, die Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, wenigstens aber der Wasserversorgung und der sozialen Dienstleistungen, aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herauszunehmen, scheiterte aber leider letztlich im zuständigen Ausschuss.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung, vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Philipp Rösler, sind jetzt gefragt. Sie müssen sich endlich im Sinne der Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats dafür einsetzen, dass die Konzessionsrichtlinie den Handlungsspielraum der kommunalen Daseinsvorsorge in Deutschland nicht einschränkt. 

Auf www.right2water.eu/de kann die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!“ unterstützt werden. Gelingt es bis September 2013 europaweit über 1 Mio. Stimmen zu sammeln, muss sich die EU-Kommission mit den Forderungen befassen.

Weitere Infos:

http://britta-hasselmann.de/kommunales/kommunales/nachricht/bundesregierung-forciert-privatisierung-der-wasserversorgung-durch-die-hintertuer.html

http://www.heide-ruehle.de/heide/fe/pub/de/dct/925

www.right2water.eu/de

Stefan Engstfeld

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