AktuellesLandtagVerfassungskommission mit gutem Ergebnis beendet, wenngleich CDU und FDP den großen Wurf blockierten

27. Juni 20160

Die Verfassungskommission des nordrhein-westfälischen Landtags hat heute den Abschlussbericht mit großer Mehrheit beschlossen. Dazu erklären Stefan Engstfeld, stellvertretender Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW, und Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

Stefan Engstfeld (GRÜNE): „Das Ergebnis der Verfassungskommission ist aus unserer Sicht ernüchternd. Wir hätten uns gewünscht, dass am Ende eines gut zweieinhalbjährigen Prozesses eine echte grundlegende Modernisierung der Landesverfassung gestanden hätte. Insbesondere die Absenkung des Wahlalters, die Stärkung der direkten Demokratie in Nordrhein-Westfalen wie auch die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer lagen uns am Herzen. Leider sind diese Punkte an der konsequenten Blockade von CDU und FDP gescheitert.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass uns trotz allem viele notwendige Novellierungen gelungen sind. Die Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung, die Einführung einer diskriminierungsfreien Eidesformel und die Direktwahl aller Verfassungsrichter durch das Parlament sind Erfolge, die für die Modernisierung unserer Verfassung Marksteine setzen. Die Ziele, die wir jetzt nicht erreichen konnten, werden wir in der nächsten Legislaturperiode zu Schwerpunkten unserer Arbeit machen.“

Hans-Willi Körfges (SPD): „Wir hatten umfassendere Änderungen angestrebt. Wegen der parteitaktischen Spielchen von CDU und FDP wurde jedoch eine weitergehende Verfassungsänderung blockiert. Für dieses Vorgehen haben die Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis. Dennoch können sich die vorliegenden Ergebnisse sehen lassen. Es sind wichtige Neuerungen vorgesehen. Besonders hervorzuheben ist, dass zukünftig alle Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes durch den Landtag gewählt werden. Damit wird eine langjährige Forderung der SPD-Fraktion umgesetzt. Wichtig ist für uns dabei, dass die Verfassungsrichterinnen und -richter bis zum Ende ihrer Amtszeit im Amt bleiben und diese nicht verkürzt wird. Die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber können nach der Neuregelung auch nochmals antreten. Das ist eine maßgebliche Änderung, für die wir uns eingesetzt haben. Ein Schlag ins Gesicht der Jugendlichen war vor allem das Agieren der beiden Oppositionsfraktionen beim Thema ‚Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre‘. Es kann nicht sein, dass CDU und FDP ihre Forderungen sofort umsetzen wollen, die unsrigen hingegen aufgeweicht auf die lange Bank schieben.“

Stefan Engstfeld

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