Das Verfassungsgericht hat noch kein Urteil darüber gefällt, ob der Nachtragshaushalt 2010 verfassungsgemäß war oder nicht.
Das Verfassungsgericht hat noch kein Urteil darüber gefällt, ob der Nachtragshaushalt 2010 verfassungsgemäß war oder nicht.
Die waghalsigen Interpretationen des Beschlusses durch die Herren Laumann und Papke entbehren jeglicher Grundlage.