EuropaRedenStabilitätssicherung des europäischen Finanzmarktes – Pluralität deutscher Sicherungssysteme erhalten

12. Dezember 20100

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die im Jahr 2008 ausgebrochene weltweite Wirtschaftsund Finanzkrise hatte immense Auswirkungen auf die Staaten dieser Welt und auch auf die europäischen Staaten. Um die schlimmen Auswirkungen zu verhindern und die Folgelasten einzudämmen, mussten einzelne Staaten und die Europäische Union mit finanziellen und regulativen Mitteln eingreifen. Die Stabilität unseres Finanzsystems ist bei aller berechtigten Kritik an den Verursachern der Krise wichtig zur Stabilisierung unserer Volkswirtschaft. Im vergangenen Jahr wurden daher bereits Korrekturen am EU-Einlagensicherungssystem vorgenommen. Die neueren Vorschläge der EUKommission gehen jedoch in einigen Punkten in die falsche Richtung. Knackpunkt der Vorschläge ist deren Verbindlichkeit für ein einheitliches System. Für Staaten, in denen bisher kaum oder keine Sicherungsfonds existieren, stellt dies eine sinnvolle Innovation dar. In Deutschland bereitet der Vorschlag jedoch Probleme. Die in Deutschland existierenden privaten und öffentlich-rechtlichen Geldinstitute sowie die Genossenschaftsbanken verfügen zum Teil bereits über erheblich besser ausgestaltete Sicherungssysteme. Unsere Sparkassen stützen sich in einem Haftungsverbund untereinander in unbegrenzter Höhe und nicht bloß auf dem in der Europäischen Union nun anstehenden Niveau von 100.000 €. Die freiwillige Institutssicherung der Sparkassenfinanzgruppe ist von den anderen EU-Staaten anerkannt und nicht angetastet worden – bisher. Im Falle bereits existierender Garantiegemeinschaften sieht der Kommissionsvorschlag jedoch nur zwei Möglichkeiten vor: Zum einen müsste eine Institutssicherung, wie sie im Fall der Sparkassen vorliegt, in eine Einlagensicherung umgewandelt werden. Das macht für den Sparkassenverbund keinen Sinn, sind die Konditionen der Institutssicherung doch viel besser als die der EU-Einlagensicherung. Zum anderen könnte die bestehende Sicherung beibehalten werden, wenn die Mittel für die EUEinlagensicherung zusätzlich aufgebraucht würden. Auch das macht keinen Sinn, da gerade die Institutssicherung Insolvenzen verhindert, die EUEinlagensicherung aber erst bei Insolvenz greift. Vor dem Hintergrund dieser Problematik ist der vorliegende Antrag zu begrüßen. Anzumerken bleibt jedoch: Die Landesregierung ist den hierin vermerkten Anforderungen bereits nachgekommen. Kollege Kuschke hat es gerade ausführlich ausgeführt. Der Bundesrat hat bereits am 24. September dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst, der direkt an die Kommission übermittelt wurde und die Bundesregierung zum Handeln aufforderte. Darin heißt es unter anderem, dass erstens darauf hingewirkt werden muss, dass die bereits etablierten und weitreichenden Sicherungssysteme in Deutschland erhalten bleiben müssen, zweitens eine zusätzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem nicht bestehen darf, wenn entsprechende, besser ausgestaltete Institutssicherungssysteme vorliegen, und drittens die Möglichkeit bestehen sollte, die Einlagen auch in unbegrenzter Höhe zu sichern. Diese Forderungen sind zu begrüßen und erfüllen im Gesamtzusammenhang die im vorliegenden Antrag geforderten Aspekte. Die Landesregierung setzte sich also bisher für den Erhalt der deutschen Kreditinstitute und ihrer Sicherungssysteme ein und wird es auch im weiteren Diskussions- und im Verhandlungsverlauf tun. Es gilt aber, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, ein Konzept vorzulegen, das die Sicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit den europäischen Anforderungen kompatibel macht. Die bisherige Abwehrhaltung und Uneinigkeit der Bundesregierung muss aufgebrochen werden, und es sollte zu einer konstruktiven Auseinandersetzung in Brüssel kommen. Daher sollten sich die hier versammelten Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU überlegen, ob sie nicht vielleicht den Druck auf ihre eigenen Leute erhöhen, bevor sie jemand anderen auffordern, sich für etwas einzusetzen, was diese Seite schon getan hat. Mit dem Beschluss im Bundesrat sind die Positionen deutlich gemacht worden. Nun liegt es weniger an den Ländern als vielmehr am Bund, sich aktiver in den Prozess einzubringen und Verschlechterun- gen im deutschen Finanzwesen zu verhindern. Gleichwohl müssen wir von Landesseite mit wachen Augen und erhobenem Zeigefinger am Ball bleiben und gemeinsam verhindern, dass die deutschen Sparer und Sparerinnen künftig mit einem System leben müssen, das in wesentlichen Punkten schlechtere Bedingungen bietet als der Status quo in den bereits bestehenden Garantiegemeinschaften. Nochmals: Eine europäische Regelung ist sinnvoll und in der Breite auch angemessen und wichtig. Aber es sollte sich um Mindestbedingungen handeln, welche die qualitativ besseren, bereits bestehenden Regelungen berücksichtigen und zu schätzen wissen. Niemand von uns möchte die Pluralität der deutschen Kreditinstitute aufs Spiel setzen. Niemand von uns möchte den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen unnötige Belastungen aufbürden. Und niemand von uns möchte, dass die besseren Systeme durch schlechtere Bedingungen abgeschwächt werden. Wir sollten den laufenden Prozess aktiv begleiten. Der vorliegende Antrag geht jedoch über den aktuellen Stand der Dinge nicht hinaus. Die darin geforderten Aktivitäten wurden, wie aufgezeigt, bereits angegangen und werden es auch weiterhin. Im Kern deckt sich der Antrag mit unserer Kritik an den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission. Um diese Position über die Landesgrenzen hinweg zu stärken, wäre es sinnvoll, im weiteren Beratungsverfahren im Ausschuss eventuell einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der etwas aktueller ist, analog zu dem Verfahren in Baden-Württemberg. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Link zum Antrag und zum Plenarprotokoll

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-676.pdf?von=1&bis=0

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP15-17.pdf?von=1406&bis=1414

 

Stefan Engstfeld

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