AktuellesLandtagMehr direkte Demokratie in NRW – Erster Gesetzentwurf auf den Weg gebracht

26. Januar 20110

 Demokratie braucht eine gelebte Partizipation aller. Die parlamentarische Demokratie verliert jedoch mehr und mehr an Vertrauen und Akzeptanz. Die große Zahl protestierender Menschen gegen Atomkraft und Stuttgart 21 zeigen, dass eine stärkere Beteiligungskultur gebraucht wird.  

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Stichwahl bei den Bürgermeister-/Landratswahlen wieder eingeführt werden soll. Der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden zu Stellungnahme vorgelegt, in der vergangenen Plenarsitzung debattiert und danach zur weiteren Beratung in den Kommunalausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen wird ein erster wichtiger Baustein zur Stärkung der kommunalen Demokratie aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

In einem zweiten Schritt werden wir die von uns seit Jahren kritisierten Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich senken. Wir wollen auf kommunaler Ebene das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in den größeren Städte halbieren, den Ausschluss von Planungsangelegenheiten aufheben und die Regelungen zum Kostendeckungsvorschlag modifizieren. Denn dadurch ist die kommunale direkte Demokratie bislang unnötig erschwert und viele Bürgerbegehren scheiterten schon im Ansatz aus formalen Gründen und wurden für unzulässig erklärt.

Auf Landesebene wollen wir die Verfahren zu Volksbegehren/Volksentscheide vereinfachen (Bsp.: freie Unterschriftensammlung) und die Unterschriftenhürde absenken.

Die Bürgermeisterwahlen sollen wieder mit den Wahlen zu Rat zusammengelegt werden (ebenso beim Landrat/Kreistag), die Stichwahl wieder eingeführt und den BürgerInnen ermöglicht werden, den Bürgermeister abwählen zu können.

Die demokratische Mitwirkung Jugendlicher wollen wir mit einer Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahren (analog zu den Kommunalwahlen) stärken.

Über die konkrete Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderung finden derzeit Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen statt. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im Frühjahr im Rahmen eines „Demokratiepaketes“ in den Landtag eingebracht und noch im ersten Halbjahr 2011 verabschiedet werden. Damit werden die Erfolgsaussichten zukünftiger Bürgerbegehren und Bürgerentscheide deutlich verbessert und die kommunale direkte Demokratie nachhaltig gestärkt.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-975.pdf

Stefan Engstfeld

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