AktuellesLandtagFAQs zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 18. Januar

21. Januar 20110

Welchen Charakter hat die Entscheidung?

Das Verfassungsgericht hat noch kein Urteil darüber gefällt, ob der Nachtragshaushalt 2010 verfassungsgemäß war oder nicht. Das Gericht hat (lediglich) eine einstweilige Anordnung erteilt, den endgültigen rechnerischen Abschluss des Haushaltsjahres noch einige Wochen zu verschieben und bis dahin „keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen“. Damit wird jedoch ausdrücklich keine Entscheidung in der Hauptsache vorweg genommen – diese wird für Ende März 2011 erwartet.

Hat das Verfassungsgericht CDU und FDP Recht gegeben?

Nein (bzw. nur zu einem kleinen Teil). CDU und FDP hatten beantragt, den Vollzug des Nachtrags-Haushaltes 2010 auszusetzen und die bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen. Genau das hat das Verfassungsgericht ausdrücklich nicht getan! Das Gericht bezeichnet seine Anordnung (s.o.) selbst als „weit weniger reichend“ (als den Antrag von CDU und FDP) (S. 13 oben). Ansonsten heißt es im Beschluss ausdrücklich: „Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt“ (s. 3 unten).

Welche Forderungen von CDU und FDP hat das Gericht abgelehnt?

Das Gericht hat ausdrücklich die Forderungen abgelehnt, die beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (mehr Geld für die Kommunen, mehr Geld für Kitas, Einstellung zusätzlicher LehrerInnen, …) zurückzunehmen bzw. nicht durchzuführen (soweit sie noch nicht vollzogen wurden). Auch der Forderung von CDU und FDP die Bildung von Rücklagen für die WestLB-Risiken u.ä. rückgängig zu machen, folgt das Gericht ausdrücklich nicht.

Ist der Vollzug des Nachtrags-Haushalts 2010 mit dieser Entscheidung gestoppt?

Nein, der Vollzug des Haushalt 2010 ist wie geplant möglich.

Ist die Regierung handlungsunfähig? Gibt es eine Regierungskrise?

Nein, das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass „die Handlungsfähigkeit der Regierung …. gesichert“ ist (S. 16 des Beschlusses).

Was bedeutet die Entscheidung für den Haushalt 2011?

Die Entscheidung macht keine Vorgaben für die Aufstellung des Haushaltes 2011. Auch die aktuelle Arbeit der Landesregierung, die – wie immer, wenn noch kein neuer Haushalt vorliegt – bis zum Beschluss des Haushaltes 2011 im Sinne der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ auf der Grundlage der Fortschreibung des Haushaltes 2010 basiert, ist durch die Entscheidung nicht eingeschränkt.

Können die im Nachtragshaushalt 2010 beschlossenen zusätzlichen 300 Mio. € für die Kommunen ausgezahlt werden?

Ja. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 wird wie beschlossen umgesetzt.

Können die zusätzlichen 150 Mio. € für den U3 Ausbau fließen?

Ja.

War der von CDU und FDP beschlossene Haushalt 2010 ausgeglichen?

Nein. Auch CDU und FDP hatten mit ihrem Haushalt bereits eine Neuverschuldung von 6,6 Mrd. € beschlossen. Damit lag auch beim schwarz-gelben Haushalt die Neuverschuldung deutlich über den Investitionen von 3,7 Mrd. Auch der schwarz-gelbe Haushalt war nur unter der Annahme verfassungsgemäß, dass eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ vorlag. CDU und FDP hatten diese Neuverschuldung jedoch um etwa 2 Mrd. € zu niedrig angesetzt, indem sie einige bekannte Risiken bewusst nicht mit eingerechnet und den Kommunen Mittel vorenthalten hatten, die ihnen rechtmäßig zugestanden hätten. Der Grund für dieses Vorgehen war insbesondere, dass CDU und FDP nicht mit einer Rekordverschuldung in den Landtagswahlkampf gehen wollten.

Was hat rot-grün mit dem Nachtragshaushalt geändert?

SPD und GRÜNE haben mit dem Nachtragshaushalt 2010 diese zusätzlichen Risiken im Haushalt transparent gemacht. Dadurch wurde die Neuverschuldung um 1,8 Mrd. € auf etwa 8,4 Mrd. € erhöht. Es wurden jedoch keine neuen Schulden gemacht, um rot-grüne Projekte umzusetzen. Auch die zusätzlichen Mittel für Kommunen und Kitas hätte bereits die alte Landesregierung aufgrund von Gerichtsentscheidungen einstellen müssen. Der Nachtragshaushalt 2010 war (einschließlich der Rekordverschuldung von 8,4 Mrd. €) deshalb eine notwendige Korrektur der schwarz-gelben Verschleierungs-Politik.

Stefan Engstfeld

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