AktuellesDüsseldorfLandtagNachtragshaushalt 2010 – Priggen: Regierung ist handlungsfähig

18. Januar 20110

Zu dem aktuellen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erklärt Reiner Priggen MdL, Fraktionsvorsitzender:

„Das Verfassungsgericht hat keineswegs den Vollzug des Haushaltes gestoppt. Die waghalsigen Interpretationen des Beschlusses durch die Herren Laumann und Papke entbehren jeglicher Grundlage. Das Gericht hat lediglich angeordnet, dass die Landesregierung keine weiteren Kredite auf Basis des Nachtragshaushaltes aufnehmen darf. Ferner darf das Haushaltsjahr für das Jahr 2010 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht abgeschlossen werden. Daran wird sich die Regierung selbstverständlich halten.

Bereits vollzogene Maßnahmen müssen nicht rückgängig gemacht werden und der Haushaltsvollzug kann fortgesetzt werden. Die Handlungsfähigkeit der Landesregierung ist weiterhin vollständig gegeben. Das Gericht hat betont, dass die heutige Entscheidung keine Vorwegnahme in der Hauptsache bedeutet.“

Stefan Engstfeld

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