AktuellesDüsseldorfPresseBundesverwaltungsgericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen – GRÜNE: Auch am Flughafen Düsseldorf für Nachtruhe sorgen

4. April 20120

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen am Flughafen Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr untersagt. Stefan Engstfeld, GRÜNER Direktkandidat für die Landtagswahl und ehemaliger Landtagsabgeordneter  erklärte dazu: „Das heutige Urteil bestätigt unseren Einsatz für ein generelles Nachtflugverbot in Düsseldorf.“ Am Düsseldorfer Flughafen konnte die Zahl der Nachtflüge im vergangenen Jahr zwar reduziert werden, trotzdem seien tausende Ausnahmen pro Jahr zu viel. „Für die Gesundheit der AnwohnerInnen ist es schlicht egal, ob eine landende Maschine ein ‚Home-Carrier’ ist oder nicht. Mindestens zwischen 23 und  6 Uhr muss Ruhe sein“, fordert Engstfeld. Dafür werden sich die GRÜNEN auch im Landtag weiter stark machen.

Norbert Czerwinski, Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion begrüßt die Entscheidung ebenfalls: „Das Urteil ist zuerst eine gute Nachricht für die AnwohnerInnen des Frankfurter Flughafens. Es ist aber auch ein Signal für Düsseldorf. Das Gericht hat damit bestätigt, dass das Recht der AnwohnerInnen auf Ruhe und Gesundheitsschutz einen höheren Stellenwert als wirtschaftliche Interessen hat.“ Nachdem das Umweltbundesamt erst vor einigen Wochen eine Ausweitung von Nachtflugverboten und eine bundesweite Planung des Flugverkehrs gefordert hatte, sei dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Neben einer restriktiven Vergabe der Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Bezirksregierung sehen Czerwinski und Engstfeld noch eine weitere Möglichkeit. „Späte Flüge dürfen für die Airlines keine Schnäppchen sein. Am Flughafen Hamburg werden beispielsweise für Starts und Landungen nach 22 Uhr 100% Zuschlag und nach 23 Uhr 200% Zuschlag fällig. Das setzt Anreize für die Fluggesellschaften Nachtflüge zu vermeiden“.

Stefan Engstfeld

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