Die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, Piraten und CDU haben im gestrigen Plenum einen interfraktionellen Antrag beschlossen, der sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten „Konzessionsrichtlinie“ wendet. Würde diese Richtlinie im Europäischen Parlament beschlossen, hätten Privatunternehmen Zugang zu öffentlichen Konzessionen. Der Großteil aller Dienstleistungskonzessionen wird von den Kommunen im Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Verkehrsbereich vergeben. Diese netzgebundenen Dienste sind von allgemeinem Interesse und bisher vom Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts ausgenommen.
Dazu erklärt Stefan Engstfeld, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:
„2010 hat die UN den Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht festgeschrieben. Es nun zur Handelsware zu machen, käme einem Dammbruch gleich. Wir müssen verhindern, dass es dazu kommt. Auch die Kommunen würden so einem bürokratischen und finanziellen Mehraufwand ausgesetzt, ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger einen Qualitätsverlust erleiden müssten. Jetzt sind die schwarz-gelbe Bundesregierung, vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wirtschaftsminister Philipp Rösler, gefordert. Sie müssen sich endlich im Sinne der Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats dafür einsetzen, dass die Konzessionsrichtlinie den Handlungsspielraum der kommunalen Daseinsvorsorge in Deutschland nicht einschränkt.“
Der europaweite Protest von Bürgerinnen und Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und Parteien gegen die neue Konzessionsrichtlinie zeigt inzwischen Wirkung. Kurz nachdem die Europäische Bürgerinitiative right2water (www.right2water.eu/de) die Millionenmarke geknackt hatte, ruderte EU-Binnenmarktkommissar Barnier teilweise zurück: Er gestand zu, dass die Wasserversorgung nur dann ausgeschrieben werden müsse, wenn die Wassersparte z.B. eines Stadtwerkes 20 Prozent ihres Umsatzes außerhalb der Heimatkommune erzielt. Dennoch bleibt viel zu tun, damit die kommunale Daseinsvorsorge gesichert bleibt und die Gefahr einer Verteuerung und qualitativen Verschlechterung der Versorgung mit der lebenswichtigen Ressource Wasser abgewendet werden kann. Das Trilogverfahren zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament läuft derzeit. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf sich auf allen Ebenen für eine dauerhafte Herausnahme der kommunalen Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie einzusetzen.
Rede von Stefan Engstfeld:
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